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18.07.2017

Befristete Amnestie bei illegalem Waffenbesitz

Mit der Gesetzesänderung des Waffengesetzes zum 6. Juli 2017 tritt eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft. Wer unerlaubt eine Waffe besitzt, kann sie bis zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde oder der Polizei übergeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Eine entsprechende Amnestie-Regelung im Jahr 2009 war ein großer Erfolg: bundesweit konnten rund 200.000 Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen werden.

Änderung bei der Aufbewahrung von Waffen

Ebenso wurden Änderungen zu den Anforderungen zur Aufbewahrung von Waffen erlassen. So müssen zum Beispiel auch erlaubnisfreie Waffen zukünftig in einem abschließbaren Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Sicherheitsniveau für erlaubnispflichte Waffen wurde angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst. Den Interessen der Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den künftigen Standards entsprechen, wird durch eine Besitzstandsregelung Rechnung getragen.

Weitere Informationen gibt es beim Landratsamt Würzburg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Bernd Müller, Tel. 0931 8003-317, Mail b.mueller@lra-wue.bayern.de, www.landkreis-wuerzburg.de